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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 29. Juni 2018 05:21
- Geschrieben von Super User
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Herzlich willkommen bei stadtreiniger.com - für gepflegte Straßen, Häuser und Gärten.
An 365 Tagen im Jahr sorgen wir dafür, daß Sie Ihren Geschäften nachgehen können. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Gemeinden, Hausverwaltungen und private Immobilien- und Grundstücksbesitzer nutzen und schätzen unsere Leistungen (Winterdienst, Straßenreinigung, Containerdienst, Grünflächenpflege).
Die Räum- und Streupflicht gilt an sieben Tagen in der Woche. In der Regel müssen Gehwege / -flächen an Werktagen in der Zeit von 7 - 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 - 20 Uhr von Eis und Schnee befreit werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und Glätte ist am nächsten Morgen bis 7 Uhr,Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr, zu räumen.
Abweichende Zeiten finden Sie in den jeweiligen Ortssatzungen.
Was wir tun
Wir räumen Ihre Gehwege und Parkplätze, wenn nötig mehrmals täglich. Wir streuen mit zugelassenem Streugut (Salz, Sand, Splitt, Granulat). Wir übernehmen als Winterdienst auch die Leistungspflicht gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung. Das alles zum Festpreis.
Leistungen im Detail:
- Regelmäßige Wetterbeobachtung und Streckenkontrolle
- Einsatzplanung
- Streuen bei Eisglätte
- Räumen je nach Schneemengen mit verschiedenen Geräten
- Anschließendes Abstreuen der geräumten Flächen mit zugelassenem Streugut
Nutzen Sie für die kommende Wintersaison unser Angebot Winterdienst 2015/2016